Trotz verfassungsrechtlicher Bedenken wurde der umstrittene Gesetzentwurf zum Vierten Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite von den Koalitionsfraktionen aus CDU/CSU und SPD beschlossen. Seit Freitag, den 23. April, gelten ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 100 verbindliche Corona-Maßnahmen des Bundes. Die Regelungen sehen unter anderem eine weitgehende Ausgangssperre von 22 Uhr bis 5 Uhr vor. Freie Demokraten aus allen Kreisverbänden der FDP-Niederrhein haben sich nunmehr zusammengeschlossen, um eine Verfassungsbeschwerde einzureichen. Hierzu erklärt der Prozessbevollmächtigte, Dr. Michael Terwiesche aus dem Kreis Wesel, der auch zu den Beschwerdeführern zählt:
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