Niederrheinische Freidemokraten reichen Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht ein
Trotz verfassungsrechtlicher Bedenken wurde der umstrittene Gesetzentwurf zum Vierten Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite von den Koalitionsfraktionen aus CDU/CSU und SPD beschlossen. Seit Freitag, den 23. April, gelten ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 100 verbindliche Corona-Maßnahmen des Bundes. Die Regelungen sehen unter anderem eine weitgehende Ausgangssperre von 22 Uhr bis 5 Uhr vor. Freie Demokraten aus allen Kreisverbänden der FDP-Niederrhein haben sich nunmehr zusammengeschlossen, um eine Verfassungsbeschwerde einzureichen. Hierzu erklärt der Prozessbevollmächtigte, Dr. Michael Terwiesche aus dem Kreis Wesel, der auch zu den Beschwerdeführern zählt: